Invasive Maßnahmen

Invasive MaßnahmenInvasive Maßnahmen

Invasive oder eingreifende Maßnahmen sind Therapieverfahren, bei denen die Krampfadern ausgeschaltet, teilweise oder sogar komplett entfernt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören Verödungen, thermische Maßnahmen und operative Eingriffe.

 

  • Verödung

Bei der Sklerotherapie oder Verödung spritzt der Arzt ein Verödungsmittel in die betroffene Vene. Damit erzeugt er eine künstliche Venenentzündung, die die Wände der Vene von innen verkleben lässt. Im Laufe der Zeit vernarben die Venen. Handelt es sich um kleine Krampfadern, spritzt der Arzt ein flüssiges Verödungsmittel, bei großen Venenerweiterungen ist das Mittel schaumförmig. Die Therapie erfolgt in mehreren Sitzungen und muss nach etwa zwei Jahren wiederholt werden, weil sich bei dazu veranlagten Patienten immer neue Krampfadern bilden können. Bei Venenthrombosen, Ödemen oder Allergien gegen das Verödungsmittel darf die Therapie nicht angewendet werden.

  • Thermische Maßnahmen
[the_ad id=“451″] Zu den thermischen Maßnahmen gehören die Lasertherapie und die Radiowellentherapie. Bei der Lasertherapie führt der Arzt eine Lasersonde in die erweiterte Vene ein. Sie bewirkt ein starkes Erhitzen der Venenwände, die sich daraufhin verschließen. Das Verfahren wird meist ambulant und mit lokaler Betäubung durchgeführt. Ähnlich funktioniert die Radiowellentherapie, auch hier führt der Arzt eine Sonde in die Krampfader ein, die durch Radiowellen erwärmt wird und ein Verschließen der Venenwände durch Überhitzung bewirkt.

  • Operative Maßnahmen

Durch operative Maßnahmen wie Stripping oder Teilstripping können Krampfadern vollständig oder teilweise entfernt werden. Der Eingriff erfolgt ebenfalls meist ambulant und mit örtlicher Betäubung. Beim Stripping führt der Arzt eine biegsame Sonde in die erweiterte Vene ein und zieht die Krampfader mit Hilfe der Sonde heraus.

Therapie bei Krampfadern: Kosten

Bei den meisten Therapieverfahren werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn der Patient privatversichert ist. Gesetzliche Krankenkassen prüfen jeweils im Einzelfall, ob sie die Kosten übernehmen. Dabei spielt eine wichtige Rolle, ob die Therapie aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist oder ob es sich um eine kosmetische Behandlung handelt. Bei einer Therapiemaßnahme aus gesundheitlichen Gründen, sollten Sie jedoch mithilfe einer Beurteilung Ihres Arztes immer eine Kostenübernahme beantragen.

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